Anpassungsregel für Durchschnittsgrundlagen Bedeutung

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Anpassungsregel für Durchschnittsgrundlagen

Anpassungsregel für Durchschnittsgrundlagen Logo #40102Vorschrift, die die Durchschnittsgrundlagen rückwirkend an die geänderten Tarifbedingungen anpaßt. Damit ist es möglich, eine Tarif- bzw. individuelle Entgelterhöhung bei der Bildung der Durchschnittsgrundlagen zu berücksichtigen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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